Verkäuferbedingungen von Vabana
Stand: 1. September 2026
Diese Verkäuferbedingungen ergänzen die allgemeinen Plattform-AGB von Vabana.
1. Verkäuferstatus
Vor dem ersten Verkauf muss jeder Verkäufer angeben, ob er privat oder gewerblich handelt.
Gewerbliche Verkäufer müssen die für ihre Angebote gesetzlich erforderlichen Unternehmens-, Verbraucher- und Produktsicherheitsinformationen vollständig und richtig hinterlegen.
Private Verkäufer dürfen ihre Kennzeichnung nicht dazu verwenden, tatsächlich unternehmerisches Handeln zu verschleiern.
Vabana kann bei konkreten Widersprüchen weitere Angaben verlangen.
2. Zahlungsanbindung über Stripe
Verkäufer müssen das für die von Vabana verwendete Stripe-Connect-Konfiguration erforderliche Onboarding erfolgreich abschließen, bevor sie Zahlungen empfangen können.
Stripe kann in eigener bzw. von Stripe gehosteter Oberfläche Identitäts-, Unternehmens-, Bank- und KYC-Informationen verlangen.
Vabana erhält die für den Plattformbetrieb erforderlichen Status- und technischen Kontoinformationen.
3. Plattformprovision
Für einen erfolgreich vermittelten Verkauf schuldet der Verkäufer Vabana eine Provision von 8,00 % des Artikelpreises zuzüglich gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Stripe kann zusätzliche Zahlungsabwicklungsentgelte im Rahmen der verwendeten Konfiguration erheben.
Soweit der dem Käufer ausgewiesene Versandbetrag den dem Verkäufer als Versandanteil zugeordneten Betrag übersteigt, kann die offengelegte Differenz bei Vabana als weiterer Bestandteil der Plattformvergütung verbleiben.
Die vor der Transaktion angezeigten wirtschaftlichen Konditionen sind maßgeblich.
4. Listingpflichten
Verkäufer müssen insbesondere:
- zur Veräußerung des Artikels berechtigt sein;
- Echtheit, Zustand und wertbildende Eigenschaften korrekt angeben;
- erkennbare Beschädigungen nennen;
- keine irreführenden Bilder oder Beschreibungen verwenden;
- keine gefälschten, gestohlenen, gefährlichen oder rechtswidrigen Waren anbieten;
- Rechte Dritter beachten;
- ausschließlich Sammelkarten aus den von Vabana aktuell unterstützten Sammelkartenspielen und Produktkategorien einstellen;
- bei gewerblichem Handeln sämtliche erforderlichen Verbraucher- und Produktsicherheitsinformationen bereitstellen.
Welche Sammelkartenspiele unterstützt werden, wird im Einstellprozess angezeigt. Zum aktuellen Deutschland-Launch unterstützt Vabana Pokémon Trading Card Game, One Piece Card Game und Magic: The Gathering. Angebote aus nicht unterstützten Sammelkartenspielen oder Produktkategorien dürfen nicht eingestellt werden.
5. Pflichten gewerblicher Verkäufer gegenüber Verbrauchern
Ein gewerblicher Verkäufer muss Vabana vor seiner ersten B2C-Transaktion insbesondere die Informationen bereitstellen, die für eine gesetzeskonforme Darstellung gegenüber Verbrauchern erforderlich sind.
Hierzu gehören, soweit jeweils einschlägig:
- vollständiger Name bzw. Firma;
- Rechtsform, soweit vorhanden;
- ladungsfähige Geschäftsanschrift;
- E-Mail-Adresse;
- Telefonnummer;
- abweichende Beschwerde- oder Rücksendeanschrift;
- Handels-, Gesellschafts- oder sonstige Registerangaben, soweit vorhanden und gesetzlich anzugeben;
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden und gesetzlich anzugeben;
- Angaben, die für eine korrekte Preis- und Umsatzsteuerdarstellung erforderlich sind;
- Lieferbedingungen und Lieferzeit;
- gesetzliche Mängelhaftungsinformationen;
- Widerrufsbelehrung und Rücksendeinformationen, soweit ein Widerrufsrecht besteht;
- gegebenenfalls Garantiebedingungen;
- produktsicherheitsrechtliche Angaben.
Der gewerbliche Verkäufer ist für die sachliche Richtigkeit und Aktualität seiner Angaben verantwortlich.
6. Produktsicherheitsinformationen bei gewerblichen Angeboten
Soweit für das konkrete Produkt erforderlich, muss der gewerbliche Verkäufer insbesondere bereitstellen:
- Name, eingetragener Handelsname oder Marke des Herstellers;
- postalische und elektronische Kontaktadresse des Herstellers;
- wenn der Hersteller nicht in der Europäischen Union niedergelassen ist: Name sowie postalische und elektronische Kontaktadresse der in der EU verantwortlichen Person;
- Informationen zur Identifikation des Produkts, einschließlich geeigneter Abbildung und Produktidentifikatoren;
- erforderliche Warn- und Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache.
Vabana kann zusätzliche produktsicherheitsrechtliche Angaben verlangen, wenn dies aufgrund des konkreten Produkts oder einer gesetzlichen Änderung erforderlich ist.
7. Versand
Der Verkäufer verpackt und versendet die Ware selbst.
Er muss:
- innerhalb der angegebenen oder gesetzlich geschuldeten Lieferzeit versenden;
- eine für den Artikel angemessene Verpackung verwenden;
- Trackinginformationen nur wahrheitsgemäß angeben;
- Verzögerungen gegenüber dem Käufer transparent kommunizieren.
Gewerbliche Verkäufer bleiben für ihre gesetzlichen Lieferpflichten verantwortlich.
8. Rückgaben und Erstattungen
Ein Verkäufer kann freiwillige Erstattungs- oder Stornoanträge prüfen und, soweit keine zwingende Verpflichtung besteht, akzeptieren oder ablehnen.
Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere ein wirksam ausgeübtes Widerrufsrecht oder gesetzliche Mängelrechte, dürfen nicht allein deshalb verweigert werden, weil ein Verkäufer eine Anfrage im Vabana-Workflow ablehnt.
Vabana kann im rechtlich und vertraglich zulässigen Umfang technisch erforderliche Refund- oder Plattformmaßnahmen auslösen.
9. Steuern
Jeder Verkäufer ist für seine eigenen steuerlichen, gewerberechtlichen, buchhalterischen und Erklärungspflichten verantwortlich.
Vabana erbringt keine individuelle Steuerberatung.
Meldeschwellen des PStTG/DAC7 sind keine Aussage darüber, ob Einkünfte steuerpflichtig sind.
10. PStTG / DAC7
Verkäufer müssen die gesetzlich erforderlichen Identifikations- und Steuerinformationen bereitstellen, wenn Vabana diese zur Erfüllung des PStTG benötigt.
Für Warenverkäufe kann eine PStTG-Meldeausnahme bestehen, wenn im betreffenden Meldezeitraum über dieselbe Plattform gleichzeitig:
- weniger als 30 relevante Warenverkäufe durchgeführt wurden; und
- insgesamt weniger als 2.000 Euro Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde.
Diese Schwellen sind kein persönlicher Steuerfreibetrag.
11. Rechte an Listinginhalten
Verkäufer räumen Vabana nur die für Anzeige, Vermittlung, Moderation, Beweisführung und Transaktionsabwicklung erforderlichen Rechte an eigenen Listinginhalten ein.
Verkäufer dürfen keine fremden Fotos, Markeninhalte oder sonstigen geschützten Inhalte ohne erforderliche Berechtigung verwenden.
Zusätzliche Regeln für gewerbliche Verkäufer
12. Verfügbarkeit der Bedingungen
Diese Verkäuferbedingungen und die allgemeinen Plattform-AGB werden gewerblichen Verkäufern bereits vor Beginn der Geschäftsbeziehung leicht verfügbar gemacht und bleiben während der Geschäftsbeziehung abrufbar.
13. Einschränkung, Aussetzung und Beendigung
Vabana kann Listings, Funktionen oder Konten insbesondere beschränken, wenn:
- konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Waren oder Inhalte bestehen;
- Produktsicherheitsrisiken vorliegen;
- Betrugs- oder erhebliche Zahlungsrisiken bestehen;
- gesetzlich erforderliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt werden;
- wesentliche Unternehmer- oder Verbraucherinformationen fehlen;
- schwere oder wiederholte Verstöße gegen die Plattformregeln vorliegen;
- Behörden oder Gerichte eine Maßnahme verlangen;
- eine sofortige Maßnahme zum Schutz anderer Nutzer oder der Plattformintegrität erforderlich ist.
Art und Umfang der Maßnahme richten sich nach Schwere, Wiederholungsgefahr, Auswirkungen und Abhilfemöglichkeit.
14. Begründung von Maßnahmen
Bei Beschränkung oder Aussetzung erhält der gewerbliche Verkäufer grundsätzlich spätestens mit Wirksamwerden eine Begründung auf dauerhaftem Datenträger, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.
Bei vollständiger Beendigung der Geschäftsbeziehung wird eine gesetzlich erforderliche Vorankündigungs- und Begründungsfrist eingehalten.
15. Änderungen der Bedingungen
Soweit die P2B-Verordnung auf die Geschäftsbeziehung anwendbar ist, werden Änderungen der Bedingungen gewerblichen Verkäufern grundsätzlich mindestens 15 Tage vor Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt.
Eine längere Frist wird vorgesehen, wenn der Verkäufer technische oder geschäftliche Anpassungen benötigt.
Gesetzliche Ausnahmen, insbesondere bei zwingender gesetzlicher Verpflichtung oder unvorhergesehenen dringenden Cybersicherheitsrisiken, bleiben unberührt.
16. Ranking
Die Hauptparameter des Rankings sind in der gesonderten Ranking-Information beschrieben.
Derzeit gilt insbesondere:
- personalisierte Präferenzsignale sind der wichtigste Rankingfaktor;
- innerhalb dieser Signale werden u. a. Spiel, Seltenheit, Set, Sprache und Preisband berücksichtigt;
- Interaktionen wie Ansicht, Swipe, Favorit, Kauf, Teilen und Ausblenden können Präferenzgewichte verändern;
- ungefähr 80 % der Feed-Auswahl dienen der Nutzung gelernter Präferenzen und ungefähr 20 % der Exploration;
- eine Bezahlung für eine bessere organische Rankingposition ist derzeit nicht vorgesehen.
17. Datenzugang
Vabana hat technisch Zugriff auf Daten, die Nutzer und Verkäufer bereitstellen oder die bei Plattformnutzung entstehen, soweit dies für Betrieb, Personalisierung, Sicherheit, Zahlung, Support, gesetzliche Pflichten und Statistik erforderlich ist.
Der gewerbliche Verkäufer erhält im Rahmen der vorgesehenen Seller- und Orderansichten insbesondere Zugriff auf:
- eigene Listingdaten;
- eigene Verkaufs- und Bestelldaten;
- für Versand erforderliche Käuferdaten;
- eigene Bewertungsinformationen;
- Zahlungs- und Auszahlungsstatus, soweit bereitgestellt.
Kein allgemeiner Zugriff besteht auf:
- interne Rankinggewichte anderer Nutzer;
- Daten anderer Verkäufer;
- interne Betrugs- und Sicherheitsregeln;
- personenbezogene Daten, die für die Vertragserfüllung des Verkäufers nicht erforderlich sind.
18. Differenzierte Behandlung
Vabana räumt eigenen oder verbundenen Angeboten derzeit keine bezahlte oder strukturelle organische Rankingbevorzugung ein.
Sollte Vabana künftig selbst als Verkäufer auftreten oder kontrollierte Verkäufer anders behandeln, werden Art und Gründe dieser Differenzierung vor Einführung transparent gemacht.
19. Weitere Vertriebskanäle
Vabana nutzt nach dem derzeitigen Modell keine zusätzlichen Affiliate- oder Vertriebskanäle, über die Angebote gewerblicher Verkäufer ohne deren Kenntnis vermarktet werden.
Sollte sich dies ändern, werden diese Bedingungen aktualisiert.
20. Geistiges Eigentum nach Vertragsende
Nach Vertragsende endet die Plattformlizenz für neue öffentliche Nutzung grundsätzlich.
Soweit Inhalte in rechtmäßig aufzubewahrenden Transaktions-, Moderations- oder Rechtsunterlagen erforderlich sind, dürfen sie nur zweckgebunden für die erforderliche Dauer gespeichert werden.
21. Beschwerdemöglichkeit
Gewerbliche Verkäufer können Beschwerden richten an:
Soweit gesetzlich ein formelleres internes Beschwerdemanagementsystem erforderlich wird, wird Vabana dieses entsprechend den dann geltenden Voraussetzungen bereitstellen.